Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig entschied in einem Normenkontrollverfahren des Mietervereins, der gegen seinen Gebührenbescheid geklagt hatte, zugunsten der Hansestadt Lübeck. Dem Urteil lag ein bereits im Jahr 2017 in einem ersten Verfahren ergangenes Urteil und der folgende Sachverhalt zugrunde ...
Hinweis
Wenn Sie alle Inhalte sehen wollen, müssen Sie angemeldet sein.