Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt mit Beschluss vom 9. Oktober 2018 der Stadtverordnetenversammlung Potsdams, zu beschließen: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie baurechtlich relevante Fehlnutzungen von Wohnraum geahndet werden können.“
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