Mietrecht

Mieterschutz nach Umwandlung

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Wird das Mietshaus nach Einzug des Mieters nachträglich in Eigentumswohnungen umgewandelt, ändert sich an der Wohnung selbst nichts. Auch die alten Mietverträge gelten wie bei jedem anderen Haus- oder Wohnungsverkauf weiter.