Neue europäische Datenschutzregelung gibt Mietern mehr Rechte
Seit dem 25. Mai 2018 gibt es erstmals in der Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht. Dies betrifft im Mietrecht vor allem die Selbstauskunft, die von Mietern gewünschte Einsichtnahme in die Daten anderer Mieter zur Betriebskostenabrechnung und die Mieterhöhung.
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