Köln

Lärm aus der Nachbarwohnung

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Die Mieterin minderte die Miete während eines Zeitraums von fünf Monaten um jeweils neun Prozent, weil sie ständig Lärmbelästigungen durch die neuen Bewohner der oberhalb ihrer Wohnung liegenden Dachgeschosswohnung ausgesetzt war. Die Vermieter sahen dies nicht ein und verklagten die Mieterin auf Rückzahlung des geminderten Betrages.