Köln

Nicht jeder Kratzer ist ein Schaden

Wie das Amtsgericht Köln bestätigt, muss der Mieter nicht für Schäden einstehen, die auf einer normalen Abnutzung beruhen, weil ein Parkett ohnehin im Laufe der Mietzeit mehr oder weniger zwangsläufig kleinere Beschädigungen davonträgt.