Leerer Platz

Auf dem Titelbild der MieterZeitung 4/2018 ist das Bundeskabinett versammelt. Alle haben ihre Unterlagen, Laptops oder Handys vor sich. Einzig der Platz von Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, ist leer. Was sagt uns das?
Jörg Waldmann, Koblenz

Wohngeld kontra sozialer Wohnungsbau

Zur Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats beim Wirtschaftsministerium, in der Wohnungspolitik umzudenken und weitgehend auf den sozialen Wohnungsbau zu verzichten, schreibt uns eine Leserin:
Da scheinen die Lobbyisten wieder ganze Arbeit geleistet zu haben! Vonovia und ähnliche Großaufkäufer von Mietwohnungen haben sicher kein Interesse an Neubauten des sozialen Wohnungsbaus von anderer Seite. Sie können offenbar davon ausgehen, dass der Staat mit dem Wohngeld schon nachziehen wird, wenn sie ihre Mieten nach oben drücken.
Von einer Erhöhung des Wohngeldes haben die Mieter womöglich nichts. Ob hohe Miete oder noch höhere Miete, die Wohngeldförderung wird auf die erlaubte Quadratmeterzahl pro Kopf heruntergerechnet. Für die verbleibende Bruttomiete gibt es keinen Zuschuss. Und die raren, kleineren Einzimmerwohnungen sind inzwischen so teuer geworden, dass das auch keine Option ist. Dem SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel kann man nur zustimmen, wenn er die Vorschläge des Beirates als „marktradikalen Unfug“ bezeichnet.
Die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit der kommunalen Baugenossenschaften könnte Abhilfe schaffen. Ebenso der Bau von Senioren-WGs, die Wohnungen frei machen könnten. Da könnten auch die gezielt gegebenen Zuschüsse des Landes und des Bundes und eine eventuelle Fehlbelegung kontrolliert werden.
Anneliese Lehmann, Müllheim

Alle Jahre wieder

Bis zum Jahresende 2018 ist es nicht mehr lange hin, und dann erwartet man die alljährliche Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017. Und dabei wird man erneut feststellen, dass diese fehlerhaft ist.
Wer oder was gibt dem Vermieter eigentlich das Recht, dass dieser alljährlich fehlerhafte und nicht nachvollziehbare Betriebskostenabrechnungen dem Mieter vorlegt. Das Problem ist hinlänglich bekannt, und wie lange soll dies noch so gehen?
Der Vermieter handelt bewusst gesetzwidrig und glaubt, dass er sich alles erlauben kann! Gesetzliche Vorgaben und der gültige Mietvertrag interessieren nicht. Dies gilt in besonderem Maße auch für die privatwirtschaftliche Immobilienbranche, und die Gewinnoptimierung hat absolute Priorität. Der Mieter hat die Kosten zu tragen, und die Streitigkeit beginnt aufs Neue.
Armin Donath, per Mail