21.648,93 Euro wollte der ehemalige Vermieter von den Mitgliedern des Mietervereins Köln nach deren Auszug. 21.648,93 Euro, weil er der Auffassung war, die Mieter hätten die ehemals angemietete Wohnung und den dazugehörigen Garten nicht vertragsgemäß zurückgegeben.
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