Decke ausschütteln erlaubt?
Marion B., Klein Offenseth-Sparrieshoop:
Die Mieterin über meiner Wohnung schüttelte vor kurzem auf ihrem Balkon ausgiebig eine Decke aus. Der Staub rieselte auf meine Terrasse. Zum Glück hatte ich keine frische Wäsche auf meiner Terrasse hängen! Muss ich dieses rücksichtslose Verhalten meiner Nachbarin dulden?
Antwort:
Das Ausklopfen von Teppichen oder Decken über die Balkonbrüstung ist in den meisten Hausordnungen ausdrücklich untersagt. Wenn in der Hausordnung hierzu nichts geregelt ist, ergibt sich aus dem Rücksichtnahmegebot, dass Mietende ihre Nachbar:innen nicht durch herabfallenden Staub oder Schmutz belästigen dürfen. Eine Decke oder ein Teppich darf auf dem Balkon nur gereinigt werden, wenn andere nicht durch Staubflug etc. belästigt werden.