LESERFRAGEN

Unsere Antworten sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung. Die erhalten Sie bei Ihrem Mieterverein. Mit der Einsendung Ihrer Frage oder Ihrer Meinung an den Deutschen Mieterbund, Littenstraße 10, 10179 Berlin oder an mieterzeitung@mieterbund.de erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in anonymisierter und ggf. gekürzter Form einverstanden. Falls Sie das nicht wünschen, teilen Sie uns das bitte mit.

 

Stellplatz im Pflanzendschungel

Manfred S., Lahnstein:

Der Vermieter meines Stellplatzes lässt den Carport mit Kletterpflanzen total zuwuchern. Ich kann die Türen meines Fahrzeugs schon nicht mehr richtig öffnen. Muss ich das hinnehmen?

Antwort:

Vermietende müssen den Parkplatz in einem Zustand erhalten, der die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht. Dazu gehört, dass Mietende die Türen des Fahrzeugs richtig öffnen können. Wenn eine Bepflanzung dies verhindert, müssen Vermietende dafür sorgen, dass die Pflanzen regelmäßig zurückgeschnitten werden.

 

 

Decke ausschütteln erlaubt?

Marion B., Klein Offenseth-Sparrieshoop:

Die Mieterin über meiner Wohnung schüttelte vor kurzem auf ihrem Balkon ausgiebig eine Decke aus. Der Staub rieselte auf meine Terrasse. Zum Glück hatte ich keine frische Wäsche auf meiner Terrasse hängen! Muss ich dieses rücksichtslose Verhalten meiner Nachbarin dulden?

Antwort:

Das Ausklopfen von Teppichen oder Decken über die Balkonbrüstung ist in den meisten Hausordnungen ausdrücklich untersagt. Wenn in der Hausordnung hierzu nichts geregelt ist, ergibt sich aus dem Rücksichtnahmegebot, dass Mietende ihre Nachbar:innen nicht durch herabfallenden Staub oder Schmutz belästigen dürfen. Eine Decke oder ein Teppich darf auf dem Balkon nur gereinigt werden, wenn andere nicht durch Staubflug etc. belästigt werden.

 

 

Pride-Flagge

Pauline G., Lüneburg:

Mein Vermieter hat von mir verlangt, dass ich meine Pride-Flagge vom Balkon abnehme. Er verbietet Fahnen „jeglicher Couleur“ in seinem Haus. Ich habe die Flagge inzwischen entfernt, aber ich frage mich, ob er überhaupt das Recht hat, mir das Aufhängen der Fahne zu verbieten.

Antwort:

Wenn die Hausordnung das Anbringen einer Fahne auf dem Balkon nicht ausdrücklich verbietet und diese ohne Bohrungen auf dem Balkon aufgehängt wird, dürfte eine Pride-Flagge von Vermietenden zu dulden sein. Denn sie ist Ausdruck der persönlichen Meinung und Identität und hat keinen verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalt.

 

Mietvertrag umschreiben

Elisabeth N., Buxtehude:

Eine langjährige Mieterin würde gerne ihrem inzwischen volljährigen Sohn die Wohnung überlassen. Kann sie vom Vermieter verlangen, dass dieser den Mietvertrag auf ihren Sohn als neuen Mieter umschreibt?

Antwort:

Ein Wechsel der Mietpartei wäre nur möglich, wenn der betreffende Vermieter dem zustimmt. Hierauf haben die Mieterin und ihr Sohn aber keinen Rechtsanspruch. Wenn der Vermieter einwilligt, wird in einem Nachtrag zum Mietvertrag vereinbart, dass die Mieterin zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Mietverhältnis ausscheidet und ihr Sohn als alleiniger Mieter mit allen Rechten und Pflichten eintritt. Diese Vereinbarung müssen dann alle drei Beteiligten unterschreiben.