Wäschetrockner

Monika F., St. Augustin: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit Waschraum im Keller. Dort stehen alle Waschmaschinen und Trockner der Mieter. Darf ich meinen Wäschetrockner trotzdem in meiner Wohnung aufstellen?

Antwort: Ja. Der Mieter darf grundsätzlich einen Wäschetrockner in seiner Wohnung aufstellen. Benutzen Sie einen Ablufttrockner, sollten Sie jedoch darauf achten, dass die Nachbarn durch die Abluft des Wäschetrockners nicht belästigt werden. Andernfalls kann der Vermieter Ihnen den Betrieb des Trockners in der Wohnung untersagen.

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Modernisierung

Christiane B., Göttingen: Vor unserem Mehrfamilienhaus wurden der Eingang und der Vorgarten neu gestaltet: neues Pflaster, Erneuerung der Bepflanzung, marode Bäume wurden gefällt und fünf Fahrradständer wurden neu installiert. Zuvor waren der Eingang und der Vorgarten seit Jahren vollkommen verwahrlost: Platten zerbrochen, fehlende Beleuchtung etc. Ist nach diesen Arbeiten eine Mieterhöhung wegen Modernisierung gerechtfertigt?

Antwort: Ja, aber nur für die Arbeiten, die eine echte Gebrauchswertverbesserung darstellen. So darf der Vermieter bspw. die Kosten für die Anschaffung der Fahrradständer auf die Mieter umlegen. Arbeiten, die zwar auch eine Gebrauchswertverbesserung darstellen, daneben aber auch einen bestehenden schadhaften Zustand beseitigen führen dagegen in der Regel nicht zu einer Mieterhöhung wegen Modernisierung.

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Reparaturkosten

Ilsa D., Pforzheim: Die Funk-Raumtemperaturfühler „Uponor T-75“ sind Bestandteil der Fernwärmeheizungsanlage in unserem Mietshaus. Ist die Reparatur der Geräte auf uns Mieter umlegbar?

Antwort: Nein. Umlegbar sind nur bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung die Wartungskosten, also bspw. der Austausch der Batterien oder die turnusmäßige Überprüfung der Funktionsweise der Anlage. Sind die Temperaturfühler defekt und muss der Regler deswegen ausgetauscht oder repariert werden, können diese Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Rauchwarnmelder

Elisabeth R., Überlingen: Die vom Vermieter eingebauten Rauchwarnmelder piepsen grundlos mitten in der Nacht und stören meinen Schlaf erheblich. Muss ich den Einbau von Rauchwarnmeldern durch meinen Vermieter dennoch dulden?

Antwort: Ja. Die Installation von Rauchwarnmeldern ist grundsätzlich vom Mieter zu dulden. Ist ein Gerät defekt, muss es vom Vermieter ersetzt werden. Die dafür anfallenden Kosten darf der Vermieter nicht auf den Mieter abwälzen.