Rauchwarnmelder

Es ist mir unverständlich, dass in der MieterZeitung immer wieder von dem Nutzen der Rauchwarnmelder als lebensrettend die Rede ist, ohne die vielen erwiesenen Mängel zu erwähnen. Unter anderem tragen zahllose Fehlalarme zur Schlafenszeit zu gesundheitlichen Schädigungen bei. So löst zum Beispiel Zigarrengestank aus den unteren der 25 Wohnungen unseres Hauses über die Kabel-Fernsehsteckdose in meinem Schlafraum willkürlich Alarm aus.
Statt allerlei Vorschriften der einzelnen Bundesländer in den MieterZeitungen herunterzubeten, sollte der Mieterbund besser Front dagegen machen.
Helga Strüwer, Lingen

Anmerkung der Redaktion: Alle ernstzunehmenden wissenschaftlichen Untersuchungen und die Erfahrungen der Feuerwehren beweisen: Rauchwarnmelder retten Leben. Sie gehören einfach in jede Wohnung.

Große Probleme

Seit die BImA ihre Verwaltung an Reiser und jetzt Baugrund abgegeben hat, läuft in unserer Siedlung alles aus dem Ruder. Auch bei uns steigen die Nebenkosten immer weiter an. Wir können nicht verstehen, warum Vermieter, die dem Bund angehören, ihre Verwaltung abgeben und durch so etwas einen schlechten Ruf bekommen. Auch wir sind seit vier Jahren mit unseren Nebenkosten dran und bekommen keinerlei vernünftige Auskunft. Die Vermieter und auch die Verwaltung wollen uns für blöd verkaufen und versuchen, Beschwerden auf die lange Bank zu schieben.
Melanie Müller, per Mail

Schnellere Verfahren

Zu der Forderung des Präsidenten des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, in den Bauämtern mehr Personal einzustellen, schrieb uns eine Leserin:
• Der Krankenstand in manchen Bauamtsabteilungen ist teilweise unerträglich hoch. Personal ist somit zwar in der Beschäftigtenzahl theoretisch vorhanden, arbeitet jedoch krankheitsbedingt nicht. Stellen werden auch trotz des Status „dauerhaft erkrankt“ nicht neu besetzt. Entsprechend ist die Motivation der verbleibenden (arbeitenden) Mitarbeiter spürbar am Boden. Dazu kommen Aktenlaufzeiten zwischen den beteiligten Ämtern – oftmals bis zu zehn Tage (im selben Gebäude).
N. N., per Mail