Offenbarungsverbot
Quinn B., Hamburg:
Nach der Änderung meines Namens und Geschlechtseintrags nach dem Selbstbestimmungsgesetz bat ich meine Vermieterin, den Mietvertrag entsprechend anzupassen. Sie schickte mir jedoch nur einen Nachtrag zum Vertrag, in dem mein ursprünglicher und mein neuer Name vermerkt sind, und erklärte, es sei nicht möglich, den Vertrag einfach zu ändern und neu auszudrucken. Kann ich eine vollständige Änderung des Mietvertrags verlangen?
Antwort:
Nach einer Namens- und Geschlechtsänderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz können Mietende verlangen, dass der Mietvertrag so angepasst wird, dass nur noch der neue Name und das aktuelle Geschlecht sichtbar sind. Ein Nachtrag, der sowohl den alten als auch den neuen Namen enthält, verstößt gegen das Offenbarungsverbot, da er die frühere Identität offenlegt. Mietende haben ein Recht darauf, dass der Mietvertrag vollständig neu ausgestellt wird. Der Inhalt bleibt dabei unverändert, nur Name und Geschlecht werden angepasst.