246.616 Mal standen sich 2016 Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland gegenüber. Damit sinkt die Zahl der Mietrechtsprozesse auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Gleichzeitig bleibt der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter unverändert hoch.
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