LESERBRIEFE

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Mehr Steuereinnahmen

An Geld fehlt es an allen Ecken. Mehr als verwunderlich deshalb, dass die Bundesregierung die 22 Empfehlungen des Bundesrechnungshofs (BRH) ignoriert. Der geht in seinem Bericht vom 15. April 2025 nicht von Ausgaben-, sondern von Einnahmenproblemen des Staates aus. Als Vergünstigungen mit unzureichender Wirkung oder ohne nachhaltige Effekte nennt er z.B. Steuervergünstigungen für Handwerksleistungen, die Begünstigung von Diesel oder den ermäßigten Umsatzsteuersatz. Auch müssten Steuerhinterziehung und -umgehung konsequenter bekämpft werden. Laut BRH wären um die 100 Milliarden Euro Mehreinnahmen pro Jahr möglich. Nicht nur der Mieterbund sollte daher mit diesem Bericht politisch arbeiten und für mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau argumentieren. Wir alle sollten unsere Volksvertreterinnen und Volksvertreter drängen, die BRH-Empfehlungen so schnell wie möglich umzusetzen. 

Lothar K., Wurmlingen

 

Betrifft: Rentenerhöhung verringert Wohngeld (MZ 3/2026)

Im Leserbrief steht, dass Ehrenamtsvergütungen direkt vom Wohngeld abgezogen werden. Das stimmt so nicht. Weitere Informationen finden sich hier. Auch auf das Bürgergeld/die Grundsicherung dürfen Aufwandsentschädigungen für ein Ehrenamt, sofern sie nach § 3 Nr. 12, Nr. 26 oder Nr. 26 a Einkommenssteuergesetz steuerfrei sind, nicht angerechnet werden. 

Beate R., per Mail

 

Den Brief möchte ich ergänzen: Rentenerhöhungen werden nicht nur auf Wohngeld, sondern auch auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Damit verringert sich die Lebensgrundlage für aufstockende Rentner/innen nicht nur durch Ignorierung gestiegener Lebenshaltungskosten, sondern auch auf dem Konto der Sozialleistungsbezieher, da die Rentenerhöhung zum zweiten Mal in vollem Umfang von Leistungen abgezogen wird. Das betrifft in erster Linie Frauen, die oft keinen geraden Karriereverlauf haben (konnten). Zuverdienste sind für Empfänger von Grundsicherung im Alter praktisch sinnlos, 70 Prozent davon müssen abgegeben werden. Nun kommt hinzu, dass das Amt die Mitgliedsgebühr für Mietervereine ab 2027 nicht mehr übernimmt. Eine Kündigungswelle ist abzusehen. Grundsicherungsbezieher erfahren keine Hilfe mehr bei Mietproblemen. 

Elke W., per Mail