Schlecht gebremst

Die Mietpreisbremse ist eine gute Idee, die von Anfang an schlecht umgesetzt wurde. So steigen die Mieten seit ihrer Einführung zwar langsamer, das reicht aber nicht, um die Lage auf dem angespannten Mietmarkt zu entschärfen.

Schuld daran sind die vielen Ausnahmen im Interesse der Vermieter. Dass die Regelung nicht bundesweit gilt, verunsichert zudem die Mieter, die oft gar nicht wissen, welche Regelung in ihrem Heimatort angewendet wird. So gibt es keine Mietpreisbremse in Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland. In Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Hamburg ist unklar, ob die Verordnung gilt, weil Gerichte Landesverordnungen für unwirksam halten. Gut, dass wenigstens die SPD-Bundestagsfraktion ihre Forderung nach einer flächendeckenden Geltung bekräftigt.

Auch wir fordern, dass die Bundesregierung sich endlich zu grundlegenden Änderungen durchringt und nicht weiter nur Trippelschritte wagt wie mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz, das im Januar in Kraft trat. Wir wollen eine bundesweite und unbefristete Mietpreisbremse. Dass die bisherige Regelung 2020 ausläuft, obwohl die Mieten rasant weiter steigen, ist inakzeptabel.

Deshalb ist es ein erster Schritt, wenn Justizministerin Katarina Barley die Mietpreisbremse nach 2020 um fünf Jahre verlängern will. Viele weitere Schritte müssen aber folgen, damit die Mietpreisbremse so wirken kann, wie wir es uns für die Mieter im Lande wünschen.