Mietrecht

Kündigungsgrund Nr. 1: Eigenbedarf

dpa/Franziska Gabbert

Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen steigt und damit auch die Zahl der Eigenbedarfs- und Räumungsprozesse. Gleichzeitig legt die Rechtsprechung den Begriff Eigenbedarf immer weiter aus, das heißt zulasten der betroffenen Mieter.