Die Corona-Krise hat das Land im Griff: Viele Firmen arbeiten auf Sparflamme, Beschäftigte werden reihenweise in Kurzarbeit geschickt, Selbstständige haben hohe Einnahmeausfälle. Doch viele Kosten verringern sich auch bei ausbleibenden Einnahmen nicht – etwa die Mieten. Deshalb hatte der Deutsche Mieterbund bereits frühzeitig gefordert, Mieter in der Krise besser zu schützen.
Der Bundestag kam unserer Forderung inzwischen zumindest teilweise nach und verabschiedete einen Kündigungssauschluss für Mieterinnen und Mieter, die wegen der Krise zwischen April und Juni 2020 ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können. Von April an bis Ende Juni 2022 sind die Mieter vor Kündigungen wegen dieses Zahlungsverzuges geschützt – wenn sie die ausgefallene Miete nachzahlen. Diese Sicherheit ist in der derzeitigen unsicheren Situation unerlässlich. Allerdings reicht es nicht aus, fristlose Kündigungen auszuschließen, die Regelung muss dringend auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden.
Auch greifen die beschlossenen Maßnahmen zu kurz: Da abzusehen ist, dass es vielen Mietern, Selbstständigen, aber auch Gewerbetreibenden auf längere Zeit schwerfallen wird, die Miete nachzuzahlen, muss zusätzlich ein „Sicher-Wohnen-Fonds“ eingerichtet werden, der die ausgefallene Miete als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernimmt. Das würde sowohl Mietern als auch Vermietern die kommenden Monate deutlich erleichtern. Denn die Wohnung ist kein Konsumgut, auf das man in Zeiten der Krise mal eben verzichten kann.