LESERBRIEFE

Betrifft: „Finanzämter als Mietpreistreiber“ (MZ 1/2020)

Ich möchte Sie zu dem Artikel in der Februarausgabe beglückwünschen. Leider ist das nur die Spitze des Eisbergs. Ein Freund besitzt in der Münchner Innenstadt ein Mehrfamilienhaus, das er geerbt hat. In einigen Wohnungen leben die Mieter schon lange und der Eigentümer hat fast ein freundschaftliches Verhältnis zu ihnen. Die Mieten bewegen sich zwischen 6 und 11 Euro pro Quadratmeter.

Bei einer Schenkung oder Vererbung an seine Tochter geht das Finanzamt nicht von der tatsächlichen Miete zur Wertermittlung aus, sondern von der, die „ortsüblich“ ist. Aufgrund dieser Wertermittlung kommen im Schenkungs- oder Erbfall ca. zwei bis 2,5 Millionen Euro Steuern auf die Tochter zu. Da Banken keine Kredite zur Zahlung von Steuern vergeben bzw. die Mieteinnahmen nicht reichen würden, um Zins, Tilgung und eventuelle Reparaturen zu bezahlen, muss die Tochter das Haus zwangsläufig verkaufen. Und an wen? Logischerweise an den, der das meiste bezahlt – vermutlich Investoren und Heuschrecken. Die Folgen kennen sie aus Ihrer täglichen Arbeit.

Warum bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht so vorgehen wie bei Betrieben? Wenn der Erbe/Beschenkte das Mietniveau über zehn bis 15 Jahre so belässt und nur Indexanpassungen vornimmt, wird ihm die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer erlassen.

Isabella R., per Mail

 

Ich habe mit großem Interesse diesen Artikel gelesen. Fahrtkosten zum vermieteten Objekt können ebenfalls bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Mein Vermieter wohnt 160 Kilometer von mir entfernt, kommt sporadisch – kümmert sich aber nicht um das vermietete Objekt – da er eine Einliegerwohnung in diesem Objekt hat, wird eher eingekauft oder ein Stadtbummel gemacht, aber die Mietsache ist egal. Und dies kann trotzdem bei der Steuer berücksichtigt werden. Das ist zu kritisieren.                                                                                                  

G. H., per Mail

Betrifft: Wohnungsnot und Leerstand

Traut sich der DMB nicht an die vielen Leerstände heran? Was ist mit Senioren, die sich, nachdem die Familie ausgezogen bzw. verstorben ist, in viel zu großen Eigenheimen wiederfinden und keine Hilfe zu Umbau, Vermietung usw. erhalten? Was ist mit Eigenbedarfsklägern, die die Projekte, die sie vor Gericht als Begründung für den Eigenbedarf angeführt haben, nicht verwirklichen? Was ist mit „Eigentum verpflichtet“, wenn nur Sozialwohnungen bezahlbar sein müssen und Privatvermieter weiter ihre Mieter melken dürfen? Abseits von „bauen, bauen, bauen“ gibt es viele Möglichkeiten, Wohnraum zu schaffen. Möge der DMB sich dafür einsetzen. Vielen Dank dafür, was Sie bisher geschafft haben!   

Rita K., per Mail

Betrifft: „Müller erwünscht, Özoguz nicht“ (MZ 1/2020)

Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung mitteilen, dass ich, als ich auf Wohnungssuche war, als alleinstehende deutsche Frau keine einzige Wohnung hätte haben können. Genauer Wortlaut einer Maklerin: „Die Vermieter möchten keine alleinstehende Frau haben, sie befürchten ständig wechselnden Männerverkehr.“ Ein anderer wollte keine alleinstehende Frau, da sie kleine Reparaturen nicht selbstständig erledigen könne. Ich habe einen handwerklichen Beruf gelernt und bin durchaus fähig, Reparaturen durchzuführen. Diskriminierung betrifft keineswegs nur Ausländer.

Janina I., per Mail