Als die Bundesregierung den Gesetzentwurf für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes vorlegte, fiel eines sofort auf: Wie Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen geschützt werden sollen, wurde völlig unzureichend bedacht. Die Abwicklung des „Heizungsgesetzes“ wird damit zur Abwälzung der Kosten auf die Mieterinnen und Mieter.
Denn die vielbeschworene Technologieoffenheit und der Wegfall von Vorgaben bedeuten im Grunde, dass sich Vermietende nicht mehr für die langfristig ökonomisch oder ökologisch sinnvollste Heizungsanlage entscheiden müssen. Da sie Investitions- und Heizkosten auf Mieterinnen und Mieter umlegen können, liegt das finanzielle Risiko durch höhere Preise für fossile Brennstoffe und ineffiziente Heizungen am Ende bei denen, die gar nicht über die Art der Heizungsanlage im Haus entscheiden können.
In Zeiten steigender Wohn- und Lebenshaltungskosten braucht es dringend eine Regelung, die Mieterinnen und Mieter vor weiteren Belastungen schützt. Ziel sollte es sein, Vermietende zu Entscheidungen anzuregen, die auch für Mieterinnen und Mieter wirtschaftlich sinnvoll sind. Dafür muss gewährleistet werden, dass erstere nicht nur die Anschaffungs-, sondern auch die Betriebskosten neuer Heizungsanlagen bei Investitionsentscheidungen im Blick haben.
Vorschläge des Mieterbundes für einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter liegen vor (siehe Text), die Politik ist nun aufgefordert, diese in der weiteren Debatte über die GEG-Reform umzusetzen.
Florian Becker, Bundesdirektor des DMB