LESERBRIEFE

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Betrifft: Bezahlbarer ­Wohnraum

Hallo liebe Redaktion, ich als Rentnerin (ohne Wohnberechtigungsschein) mit kleinem Hund finde hier in Dachau keine bezahlbare Wohnung, obwohl ich eine relativ gute Rente habe (45 Jahre öffentlicher Dienst). Meine jetzige Wohnung, die ich seit 19 Jahren gemietet habe, wird verkauft. Warum wird die Mittelschicht ausgebremst?

Sybille H., Dachau

 

Betrifft: Flaggen auf dem Balkon (MZ 6/2025)

Ich habe eine schöne Fahne, die meiner aufgeklärten Liebe zu unserer Gesellschaft und Demokratie Ausdruck verleiht: Es ist eine mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz. Bei der Auseinandersetzung mit der Vermietung musste ich den Rückzug antreten, weil Mietende nicht ganz frei in der Wahl ihrer Balkongestaltung sind. Nun hält die Fahne als Gardine einen halben Meter zurückgesetzt Stellung. Sie ist immer noch weithin sichtbar, geschützt vor Wind und Wetter, weder verfassungsfeindlich noch strafbar, aber da sie nun Teil meiner Wohnungseinrichtung ist, habe ich auch Ruhe vor der Vermietung.

Karsten H., per Mail

 

Betrifft: „Mietminderung bei Strom- und ­Heizungsausfall“ (MZ 1/2026)

Wenn die Präsidentin des DMB sagt „Eine Wohnung muss so beschaffen sein, dass sie ihren Zweck erfüllen kann“, frage ich mich, ob ein Mietminderungsrecht nicht auch besteht, wenn sich die Wohnung im Hochsommer unerträglich aufheizt (z.B. eine Dachgeschosswohnung) und man vor Hitze nicht schlafen kann. Die ganze Argumentation hinsichtlich der Mietminderung bei Heizungsausfall ließe sich umgekehrt auch bei zu hohen Temperaturen anwenden. Hierzu habe ich nach meiner Erinnerung in Ihrer Zeitung noch nichts gelesen oder ich habe es verpasst. Dabei wird das Thema angesichts des Klimawandels immer akuter. Gerade – aber nicht nur – für ältere Menschen ist Hitze auch ein Gesundheitsrisiko. Wird sich der DMB auch für ein Mietminderungsrecht bei zu hohen Temperaturen in der Wohnung einsetzen?

Jörg H., Hannover

Anm. der Red.: Nach Meinung des DMB sollten in der Mietwohnung ganzjährig erträgliche Temperaturen herrschen. Leider existiert keine gesetzliche Temperaturobergrenze für Wohnungen, Gerichte halten Mietminderungen bisher nur in Einzelfällen für gerechtfertigt. Vermietende sind auch nicht verpflichtet, bei Hitze kühlere Bedingungen zu schaffen. Allerdings müssen sie die Wohnung in einen zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand versetzen. So können sie etwa Außenjalousien anbringen lassen, verlangen können Mieter:innen das jedoch nicht.