Wenn diese Ausgabe erscheint, hat der Frühling begonnen, das Osterfest ist vorbei und überall sprießt und grünt es. Und während die Natur erwacht, erwacht auch in vielen Menschen das Bedürfnis, sich wieder etwas mehr Natur in die Wohnung zu holen. In der Mietwohnung muss dazu meist auf die Fensterbretter oder den Balkon zurückgegriffen werden, manchmal ist aber auch eine Terrasse oder ein Garten vorhanden. Welche mietrechtlichen Regeln es für die Nutzung dieser Außenflächen gibt, erklären wir hier
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