LESERBRIEFE

Betrifft: Nachbarshunde (MZ 3/2021, S. 28)

Ich war sehr erschrocken, dass die zwei Schäferhunde laut Angaben im Artikel auf dem Balkon leben. Aus mietrechtlicher Angelegenheit verstehe ich Ihre Antwort. Jedoch möchte ich hierbei auch auf den Tierschutz hinweisen. Wenn ich lese, dass die Tiere Tag und Nacht, sowie Sommer oder Winter auf dem Balkon leben, mache ich mir große Sorgen um das Wohl dieser zwei Hunde.                         

Solvig D., Weimar

Betrifft: Mobilität der Zukunft (MZ 3/2021, S. 24/25)

Ich denke, wer sich eine Mobilität der Zukunft auch im ÖPNV mit Bussen und Bahnen vorstellen kann, muss den ÖPNV unbedingt stärker nennen und auch stärker bewerben. Attraktive Verkehrsmittel, auch auf dem Lande, müssen erst einmal geschaffen werden und kosten Geld. Viel Geld. Wer also attraktive öffentliche Verkehrsmittel will, muss daher viel Geld in die Hand nehmen. Ich glaube, der attraktive ÖPNV gehört zur Daseinsvorsorge, genauso wie eine bezahlbare Wohnung.

Da wäre es doch schön, wenn wir Busse und Bahnen auch wirklich attraktiver machen. Leider brauchen wir zu lange Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren. Und manchmal lehnen die Bürger auch sinnvolle Bus- und Straßenbahnprojekte mehrheitlich ab, weil sie nicht alle Zahlen kennen. Da nutzen sie lieber weiterhin das Auto und das Fahrrrad. Da weiß Mensch, was er hat. Nicht für einen attraktiven ÖPNV zu werben, ist leider auch keine Lösung und führt uns nicht weiter.                                                

Klaus H., Bonn-Beuel

Betrifft: Frustration bei der Wohnungssuche

Meine Tochter hat mit Auszeichnung ihre Meisterprüfung abgelegt und aufgrund Ihrer Ausbildungsleistungen ist sie mit 21 Jahren bereits Meisterin der Handwerks im Bereich der Werbetechnik. Nun hat sie einen befristeten Arbeitsvertrag mit Aussicht auf Festanstellung in der Werbetechnik im Europa-Park Rust und dort auch schon eigenverantwortlich Aufgabenbereiche übertragen bekommen. Wir suchen für sie eine Wohnung, aktuell pendelt sie jeden Tag 200 Kilometer. Bereits beim Erstkontakt will man Einkommensverhältnisse, Arbeitsvertrag und Schufa, Kopie vom Personalausweis, usw. sehen. Wie soll in unserm Staat die Jugend unter solchen Voraussetzungen Spaß am flexiblen Berufsleben bekommen? Wir sind frustriert.                                                       

Thomas M., per Mail

Korrektur

Betrifft: Streitthema Lärm (MZ 3/2021, S. 22) – Fehler im Text

Sehr geehrte Leser:innen,

leider sind uns im Artikel „Streitthema Lärm“ in der Ausgabe 3 der MieterZeitung zwei Fehler unterlaufen, die wir hiermit berichtigen wollen: Werktags dürfen Geräte wie Rasenmäher, Motorkettensägen, Heckenscheren usw. zwischen 20 und 7 Uhr nicht genutzt werden. Nach 20 Uhr (bis 22 Uhr) sind nach der Lärmschutzverordnung nur noch Geräte erlaubt, die leise sind, also z.b. nicht der „normale“ Rasenmäher. Laubbläser und Grastrimmer dürfen werktags zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr benutzt werden.

Gendersensible Sprache

Sehr geehrte Leser:innen,

in der vergangenen Ausgabe hatten wir angekündigt, in der MieterZeitung künftig gendersensible Sprache zu verwenden. Daraufhin erreichten uns erwartungsgemäß einige Zuschriften. Ursprünglich wollten wir in dieser Ausgabe Briefe dazu abdrucken. Da jedoch die Texte der Kritiker:innen der gendersensiblen Schreibweise zum Großteil unsachlich und teilweise sogar diffamierend waren, haben wir davon Abstand genommen. Deswegen finden Sie an dieser Stelle keine Leser:innenbriefe zum Thema. Wir bedanken uns aber ausdrücklich bei allen, die sich konstruktiv geäußert haben.