LESERBRIEFE

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Betrifft: Stromkosten (MZ 3/2023, S. 5)

In dem Artikel schreiben Sie, dass Bürgergeldbezieher:innen 40,75 Euro im Monat für Stromkosten erhalten. Das liest sich so, als ob das zusätzlich zum Regelsatz gezahlt würde. Die Stromkosten müssen aber aus dem Regelsatz gezahlt werden. Im Übrigen sind zurzeit 42,55 Euro für Energie vorgesehen. Da viele Menschen der Meinung sind, dass Bezieher:innen von Bürgergeld ausreichend versorgt werden, finde ich es wichtig, darauf hinzuweisen. Auch, dass Kindergeld komplett vom Regelsatz abgezogen wird, ist vielen Menschen nicht klar. Deshalb ist es wichtig, dass der DMB sich weiter besonders für arme Mieter:innen einsetzt.

Michael J., per Mail

 

Betrifft: Umlage von Kosten (MZ 3/2023, S. 29)

Wir können uns dem Brief nur anschließen und fragen uns, wieso Eigentümer solche Kosten auf den Mieter abwälzen dürfen. Dies trifft letztlich auch auf Umbau-/Sanierungsmaßnahmen etc. zu. Die Kosten hierfür sind irgendwann abgetragen. Zuschüsse vom Staat, also auch gezahlt von uns Steuerzahlern, werden nicht an Mieter durchgereicht.

Familie H., Köln

 

Da die Mieten explodieren (habe soeben eine Erhöhung von 15,75 Prozent erhalten), ist es erforderlich, an den Betriebskosten Abstriche vorzunehmen. Warum müssen Mieter die Grundsteuer B bezahlen? Das Gebäude/die Wohnung gehört dem Vermieter, der durch Wertsteigerungen stark profitiert. Ebenso muss der Mieter die Gebäudeversicherung zahlen, obwohl der Vermieter, wenn ein Schaden vorkommt, davon profitiert. Wie soll ein Rentnerehepaar diese Kosten tragen können, wenn Mieten, Neben- und Lebenshaltungskosten so enorm steigen? Ich würde es sehr begrüßen, wenn der DMB sich dafür einsetzt, dass diese unnötigen Kosten als Umlage zu den Betriebskosten abgeschafft werden.

Norbert B., per Mail

 

Es ist doch eigentlich unmöglich und gesetzwidrig, dass ich als Mieter für das fremde Eigentum bezahlen muss (Grunderwerbsteuer oder Gebäudeversicherung). Ich bin noch nie auf den Gedanken gekommen, den Vermieter am Erwerb meiner Möbel zu beteiligen oder ihn zu bitten, meine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung zu übernehmen.

A. und Ch.-R., per Mail