Mieter nicht stärker belasten

Nach monatelangen Debatten und einer Nachtsitzung haben sich die Koalitionsparteien auf ein halbherziges Klimapaket geeinigt. Um die nach den Vereinbarungen von Paris geforderten CO2-Reduktionsziele zu erreichen, reichen die Maßnahmen nicht aus.

Eine CO2-Steuer etwa kann nur dann zu deutlichen CO2-Einsparungen führen, wenn sie hoch genug ist, um eine Verhaltensänderung zu erwirken. Die Höhe der nun beschlossenen CO2-Bepreisung ist dafür zu niedrig. In Mietwohnungen ist sie zudem fast wirkungslos, weil der Mieter den Preisaufschlag über höhere Heizkosten zahlt, aber nicht über die Art der Heizungsanlage bestimmen darf.

Der Vermieter, der für Heizung und Energieeffizienz der Wohnung verantwortlich ist, wird dagegen nicht belastet. Das ist ungerecht und setzt die Mieter, die ohnehin unter steigenden Wohnkosten leiden, finanziell weiter unter Druck. Die Bundesregierung hätte beschließen können, dass die CO2-Bepreisung nicht auf die Mieter umgelegt wird – das hat sie jedoch versäumt.
 
Klimaschutzmaßnahmen und eine CO2-Senkung im Gebäudebestand sind dringend notwendig, doch dürfen sie nicht allein auf Kosten der Mieter erreicht werden. Vielmehr muss die öffentliche Förderung für Gebäudesanierungen um- und ausgebaut werden, damit die Klimaschutzziele erreicht werden und das Wohnen in sanierten Wohnungen bezahlbar bleibt. Zuschüsse für Mietwohnungen in Höhe von mindestens sechs Milliarden Euro wären nötig, um den Klima- mit dem Mieterschutz zu verbinden.