Innerhalb von wenigen Tagen entschied das Bundesverfassungsgericht, die im Sommer 2015 in Kraft getretene Mietpreisbremse sei verfassungsrechtlich in Ordnung. Der Bundesgerichtshof erklärte, die Landesverordnung zur Mietpreisbremse in Hessen sei nichtig, und die Bundesregierung will die Geltungsdauer der Mietpreisbremse verlängern und einzelne Regelungen nachbessern.
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