Wenn in einer Mietwohnung Mängel auftreten, kann es sein, dass die Miete gemindert werden darf. Ob überhaupt und wenn ja, um wie viel Prozent ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung, wie die Beispiele aus dem folgenden Text zeigen
Hinweis
Wenn Sie alle Inhalte sehen wollen, müssen Sie angemeldet sein.