LESERBRIEFE

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Betrifft: Kabelgebühren

Ich glaube, Sie machen den Mietern falsche Hoffnungen, wenn Sie schreiben, diese könnten die Gebühren sparen. Die Wohnbaugesellschaften bzw. die Vermieter werden die günstigeren Verträge kündigen und die Mieter müssen sich dann mit Einzelverträgen anmelden.

B. H., per Mail

 

Betrifft: Zentrales Mietenregister

Die Forderung nach einem zentralen Register für Mieten halte ich für äußerst gefährlich, obgleich ich Mieter bin. Der Staat sammelt ausreichend Daten, was immer die Gefahr mit sich bringt, dass die Daten dazu genutzt werden, noch tiefer in unser Leben einzugreifen. Es muss andere Mittel geben, den Miethaien das Handwerk zu legen.

Im Übrigen: In der Regel wird von den Vermietern gesprochen und sie sind der Buhmann und Repräsentant für alles Böse, was im Mietbereich passiert. Ich persönlich schätze, dass der Anteil dieser sozialen Untäter bei zehn bis 20 Prozent liegt. Der Rest ist vernünftig, fair oder sogar toll.

R. Goetze, per Mail

Betrifft: Begrünte Fassade (MZ 6/2021, Seite 30)

Ich wohne in Viernheim, Südhessen, unmittelbar nördlich von Mannheim. Ich könnte auch in einem begrünten Haus wohnen, wenn nicht Folgendes wäre: Am Haus, in dem ich wohne (1996 gebaut) wurde Efeu gepflanzt, da eine entsprechende Bauauflage bestand. Der Efeu wird jedoch zweimal jährlich oberhalb des Kellerteils, wo der Putz beginnt, abgeschnitten. Ich habe erfahren, dass dies die Eigentümergemeinschaft so beschlossen hat.

Bereits vor zwei Jahren habe ich die Baubehörde des Kreises telefonisch auf die Nichtachtung der Auflage hingewiesen. Ich erhielt die Auskunft, dass wegen der Auflage keine Kontrolle erfolgt und somit nichts unternommen wird. Das finde ich unverständlich, zumal wir uns in einer Zeit einer rapiden Klimaveränderung befinden und daher alles unternommen werden sollte, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu verringern. Ich frage mich, ob die Baubehörde nicht verpflichtet ist, gegen den Verstoß der Auflage Maßnahmen einzuleiten.         

Detlev K., Viernheim

Betrifft: CO2-Abgabe

Bei dem Streit, ob die Klimaabgaben für Heizanlagen hälftig geteilt oder ganz auf den Mieter abgewälzt werden, besteht die Gefahr, dass, wenn der Vermieter hälftig mitbeteiligt würde, dann die Wohnungen vom Vermieter nicht mehr ausreichend beheizt werden würden oder die Heizung in der Jahreszeit viel zu früh abgeschaltet würde. Das Problem gibt es ja bereits jetzt schon. Eine Abgabenbeteiligung des Vermieters erfordert daher dann auch eine strenge Vorgabe zur Beheizungspflicht für die Vermieter zum Schutz der Mieter.

Rolf K., per Mail