Wucher begrenzen

Auch wenn gerade andere Meldungen die Nachrichten bestimmen, sollte das Mietrecht nicht aus dem Blick der Politik geraten. Regelungen, die ungerechtfertigte Mieterhöhungen begrenzen, sind angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage zwingend notwendig, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Der wird dringend gebraucht, auch für die Menschen, die vor dem Krieg geflüchtet sind und nicht dauerhaft bei Privatleuten oder in Turnhallen untergebracht werden können.

Menschenwürdiges Wohnen ist eine Frage des Preises. Obwohl wir seit Jahren fordern, dass Mietwucher begrenzt werden muss, reichen die Regelungen nicht, um unfairen Vermieter:innen das Handwerk zu legen. Wichtig wäre es, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuches, der Bußgelder bei überhöhten Mieten regelt, zu verschärfen. Initiativen mehrerer Bundesländer liegen seit der vergangenen Legislatur vor, nun hat Bayern die Forderung nach höheren Bußgeldern und einer leichteren Anwendbarkeit des Paragrafen erneut in den Bundesrat eingebracht.

Solche ordnungsrechtlichen Regelungen sind wichtig, da hier der Staat aktiv werden muss. Bei zivilrechtlichen Maßnahmen wie der Mietpreisbremse müssen dagegen Mieter:innen auf Konfrontationskurs mit Vermietenden gehen, wenn sie die Miete als zu hoch erachten. Für beide Instrumente gilt: Sie müssen verschärft, von Schlupflöchern befreit und konsequent angewandt werden, nur so können sie überhöhte Mieten verhindern.