Beim Auszug des Mieters entsteht häufig Streit darüber, wer für Druckstellen, Kratzer, Flecken und Ähnliches verantwortlich ist. So auch in diesem Fall, der vom Amtsgericht Köln entschieden wurde
Hinweis
Wenn Sie alle Inhalte sehen wollen, müssen Sie angemeldet sein.