LESERFRAGEN

Unsere Antworten sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung. Die erhalten Sie bei Ihrem Mieterverein. Mit der Einsendung Ihrer Frage oder Ihrer Meinung an den Deutschen Mieterbund, Littenstraße 10, 10179 Berlin oder an mieterzeitung@mieterbund.de erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in anonymisierter und ggf. gekürzter Form einverstanden. Falls Sie das nicht wünschen, teilen Sie uns das bitte mit.

 

Parkplatz für Besuch

Ursula C., Köln:

Ich bekomme häufig Besuch, und es ist nie ein Parkplatz zu finden. Mein Nachbar erlaubt meinen Besuch einmal im Monat, seinen angemieteten Parkplatz kostenfrei übers Wochenende zu nutzen. Nun hat sich der Vermieter gemeldet und gemeint, dass eine Untervermietung des Stellplatzes nur mit seiner Zustimmung zulässig sei. Müssen wir ihn um Erlaubnis bitten?

Antwort:

Dies hängt in erster Linie von den Bestimmungen im Stellplatzmietvertrag ab. Sind dort keine speziellen Regelungen zu dieser Frage zu finden, gilt grundsätzlich: Die gelegentliche, unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes an Freund:innen, Bekannte oder Nachbar:innen ist keine Untervermietung und bedarf nicht der Erlaubnis der Vermietenden. Wenn der Parkplatz allerdings regelmäßig einmal im Monat von jemand anderem genutzt werden soll, sollte die Erlaubnis eingeholt werden.

 

Diebstahlversicherung erforderlich?

Helma B., Stade:

Unser Mietshaus ist derzeit wegen Sanierungsarbeiten eingerüstet. Mein Vermieter verlangt, dass ich für die Zeit der Bauarbeiten eine Diebstahl-Haftpflichtversicherung abschließen soll. Kann er das fordern?

Antwort:

Mietende sind nicht verpflichtet, eine Diebstahl-Haftpflichtversicherung wegen Bauarbeiten am Gebäude abzuschließen. Besteht eine Hausratversicherung, deckt diese in der Regel auch Schäden am Eigentum des Mietenden ab, die durch Einbruch oder Diebstahl entstehen. Man sollte die Versicherung aber zeitnah über die Einrüstung des Gebäudes informieren. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sie Leistungen ablehnt.

 

Hundebellen

Stephan O., Steinau:

Der Hund meines Wohnungsnachbarn bellt ständig. Kann ich die Miete mindern und wenn ja, um wie viel?

Antwort:

Dies hängt stets vom Ausmaß des Bellens im Einzelfall ab. Gelegentliche Lautäußerungen von Hunden sind in einem Mehrfamilienhaus hinzunehmen. Erst wenn der Hund regelmäßig länger anhaltend über mehr als zehn bis 15 Minuten laut bellt oder Menschen in ihrer Nachtruhe stört, besteht ein Mietminderungsgrund. Die Gerichte haben in solchen Fällen eine Minderung der Miete zwischen fünf und zehn Prozent zugesprochen.

 

Kompost auf dem Balkon

Cäcilie D., Kreuzau:

Ich habe einen Kompostbehälter auf dem Balkon meiner Mietwohnung errichtet. Meine Nachbarin stört sich daran, lagert aber selbst gebrauchtes Katzenstreu unmittelbar an der Grenzwand zu meinem Balkon. Darf ich auf dem Balkon kompostieren?

Antwort:

Mietende können grundsätzlich auf dem Balkon kompostieren. Hierfür werden im Handel luftdichte Eimer (sogenannte Bokashi-Eimer) angeboten, aber auch eine selbst gebaute Holzkiste eignet sich zum Kompostieren. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Nachbarschaft nicht durch unangenehme Gerüche und Ungeziefer belästigt wird.