Verzögert und verschlechtert

Nach monatelangen Verzögerungen hat das Justizministerium im April endlich einen Referentenentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse vorgelegt. Seitdem geht es aber nicht mehr vorwärts. Schlimmer noch, der Entwurf ist untauglich und enthält keinen Impuls zur Beseitigung der bekannten Mängel der Mietpreisbremse. Im Gegenteil, würde das Gesetz in der vorgelegten Form verabschiedet, käme dies in den angespannten Wohnungsmärkten der Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen der Beerdigung der Mietpreisbremse gleich.

Künftig müsste dort für jeden Bezirk einzeln ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt werden, das wäre kosten- und personalintensiv und würde neue Regelungen in den Stadtstaaten, in denen die Mietpreisbremse besonders wichtig ist, deutlich verzögern.

Auch will der vorliegende Entwurf nur noch Landesverordnungen zulassen, die maximal bis 31. Dezember 2028 gültig sind. Damit würde die Laufzeit der Mietpreisbremsenverordnungen von maximal fünf auf maximal drei Jahre begrenzt. Das wäre nicht nur eine Verschlechterung gegenüber der derzeitigen Situation, sondern auch ein Widerspruch zum Koalitionsvertrag.

Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Unzulänglichkeiten des Entwurfs umgehend zu beseitigen und dann die Verlängerung der Mietpreisbremse rasch zu veranlassen. Nicht nur die Bundesländer und Kommunen, sondern auch die Mieterinnen und Mieter brauchen so schnell wie möglich Klarheit, wie es weitergeht – und einen effektiven Schutz vor unzulässig hohen Mieten!