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Frau Schröder war wahrscheinlich in der glücklichen Lage und musste sich um die Finanzierung ihres Studiums keine Sorgen machen. Viele Studenten arbeiten schon nebenher, um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, das braucht sie nicht zu empfehlen. Und wieso sollte man in einer günstigeren Gegend studieren, wo der Studiengang gar nicht angeboten wird, den man machen möchte? Apropos sparen, diese Aussagen hätte sich Schröder echt sparen können.
Elke S., per Mail
Karsten H. schreibt: „Auch beim Wohngeld zahlen wir Steuerzahlende Geldgeschenke an Vermietende.“ Er irrt sich. Ich arbeite seit über 23 Jahren in einer Wohngeldbehörde und kann mit einem gern vorgebrachten Vorurteil aufräumen: Wohngeld wird nur in Ausnahmefällen an Vermietende gezahlt. Und der Wohngeldberechnung werden recht enge Miethöchstgrenzen zugrunde gelegt. Zu diesen Preisen haben Wohnungssuchende kaum eine Chance. Die Miethöchstgrenzen werden aufgrund der Bestandsmieten mehrere Jahre zuvor errechnet und in einem gesetzlichen Raster von sieben Miethöchststufen pro Kreis bzw. größerer Gemeinde festgelegt. Somit ist ausgeschlossen, dass durch das Wohngeld überteuerte Mieten gefördert werden können. Die Differenz in der Wohngeldberechnung jenseits der Miethöchstgrenze geht allein zu Lasten der Antragstellenden (Mietende).
Reimund L., per Mail
Was für eine freudige Überraschung als ich mein Balkonbild in der Zeitschrift gesehen habe! Ich glaube Ihnen gerne, dass die Entscheidung bei der großen Auswahl nicht leichtgefallen ist. Umso mehr habe ich mich gefreut, dass Sie sich auch für mein Bild entschieden haben.
Anonym