LESERBRIEFE

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Betrifft: Gesetzlich verordnete Altersarmut

Ich bin Rentnerin und mein Einkommen ist in den vergangenen Jahren um ca. 7,5 Prozent gesunken. Die jeweiligen Rentenerhöhungen lagen unterhalb der Inflationsrate. Gleichzeitig gibt es aber ein Gesetz, das den Vermietern erlaubt, die Miete innerhalb von drei Jahren um 15 Prozent zu erhöhen, d.h. jedes Jahr um fünf Prozent. Diese Gesetzeskombination ist gesetzlich verordnete Altersarmut. Als Rentnerin habe ich eine Teuerung zu stemmen, die nicht ausgeglichen wird und gleichzeitig erhalte ich obendrein eine jährliche Mieterhöhung. Wie ist das denn mit einem Sozialstaat vereinbar?

Heidrun F., Eching

 

Betrifft: Haustierverbot

Vor Jahren schon hat der BGH geurteilt, dass Haustiere in der Mietwohnung nicht generell verboten sind. Doch die Realität sieht anders aus: Nach 34 Jahren auf Wohnungssuche stoßen wir nur auf Ablehnung oder bekommen nicht einmal eine Antwort auf eine Bewerbung. Egal ob Privatanzeigen auf den üblichen Portalen, Genossenschaften oder Makleranzeigen – Haustiere sind unerwünscht, egal ob Hund, Katze, ein Aquarium oder Meerschweinchen. Auch wenn man die besonderen Umstände schildert – eine Katze ist bereits zwölf Jahre alt, der Kater und die Hündin sind chronisch krank – es interessiert nicht.

Soll man eine Katzen-Oma ins Tierheim geben? Oder einen kranken Hund, bei dessen Ernährung sehr viel beachtet werden muss? Es wäre ein Trauma für die Tiere, ebenso für uns als Rentner, beide Tiere würden mit Sicherheit auch nicht mehr adoptiert werden. Die Tierheime sind nicht nur mit den üblichen „Urlaubstieren“ überfüllt, sondern auch mit Abgabetieren wegen Umzügen. Auch auf Kleintierportalen trifft man Abgabetiere wegen neuer Wohnung.

Ich hoffe, der DMB kann dafür sorgen, dass solche Haustierverbote endlich der Vergangenheit angehören. Bis dahin werden wir selbst wohl weitersuchen müssen.

Gerd L., per Mail

 

Betrifft: Neue Luxus­wohnung für Rihanna (MZ 4/2023)

In dem Artikel wird die neue Penthousewohnung von Rihanna mit einer Fläche von 9.290 m2 angegeben. Der Wert stammt aus den USA und ist in US-amerikanischen Medien mit der dort üblichen Einheit Quadratfuß angegeben. Die neue Wohnung von Rihanna hat nach der Umrechnung in Quadratmeter allerdings immer noch eine beeindruckende Größe von 863 m2.

Burkhard M., per Mail