Mietrecht

Mietvertrag nach Todesfall

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Sterben Mieter:innen, so ist das bestehende Mietverhältnis nicht automatisch beendet. Der Grundsatz lautet: Entweder treten Familienangehörige in das Mietverhältnis ein oder es wird mit überlebenden Mitmieter:innen oder auch denjenigen fortgesetzt, die das Erbe antreten