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Das Thema „Wohnen auf dem Discounter“ hat meine Aufmerksamkeit geweckt, da hier auch Mannheim benannt wurde. Das Thema wird seit Jahren immer wieder diskutiert, oft in Verbindung mit Wohnungsneubau.
Speziell am Mannheimer Beispiel könnte die Projektentwicklung in mehrfacher Perspektive kritisch beleuchtet werden: Die Entwicklung scheint städtebaulich grundsätzlich begrüßenswert, wenn man das Mantra des quantitativen Wohnungsneubaus verinnerlicht hat. Bisher war Aldi jedoch nicht bereit, eine verbindliche Aussage zu treffen, welcher Anteil der geplanten 210 Wohnungen bezahlbar sein soll. Die sonst übliche Quote von 30 Prozent wird nicht akzeptiert. Schade, denn der Projektentwickler wird für die Realisierung seines Vorhabens bestehende, preiswerte Wohnungen abreißen und so zur Vernichtung von günstigem Wohnraum beitragen. Der durch Mannheim angestrebte sektorale Bebauungsplan wird ein mögliches Instrument sein, um auch die qualitativen Aspekte einzufordern. Mit offenem Ergebnis. Meine Hoffnung ist es, das Thema differenziert zu beleuchten.
Jörg S., per Mail
Ich habe mich über den Artikel „Strom vom Balkon“ in Ausgabe 4/2024 gefreut. Toll, dass Sie dieses Thema sogar auf die Titelseite bringen. Allerdings schreiben Sie im Artikel etwas ungenau: „Die Obergrenze für die Nennleistung wurde von 600 auf 800 Watt heraufgesetzt.“ Hier sollte meiner Ansicht nach deutlich werden, dass 800W die maximale, AC-seitige Anschlussleistung sind und dass die DC-Nennleistung der Module höher sein darf. Siehe auch: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715.
Friedhelm A., per Mail
So wie es aussieht, darf auch dieses Jahr die Miete gemäß Index erhöht werden. Wie lange darf das so weitergehen? Ich bin schon jetzt bei einem Quadratmeterpreis von 11,30 Euro. Wenn es so weitergeht, bin ich bald bei 13 oder 14 Euro. Das gibt meine Wohnung nicht her, sie ist in den 1970er Jahren gebaut. Also ziemlich schlecht isoliert, hellhörig, hat alte Fenster und Kältebrücken im Bad, … Die Wohnung steigt durch die höhere Miete doch nicht im Wert!
Warum darf sich der Vermieter am Mieter schadlos halten, indem er das Versicherungsrisiko (Gebäude-, Haftpflichtversicherung) auf den Mieter abwälzt? Denn auch die Prämien steigen im Preis, also auch die Nebenkosten. Ich hoffe sehr, dass das Mietrecht mal reformiert wird.
Sabine W., per Mail