Unzureichende Bremse

Mieterinnen und Mieter müssen vor den extrem hohen Energiepreisen geschützt werden, das fordern wir seit Monaten und das sagt auch die Bundesregierung. Entlastung soll nun durch den Wegfall des Dezemberabschlags und eine Bremse für die Strom- und Gaspreise ab 2023 kommen. Doch so gut die Entscheidung ist, die Preisbremse nun doch bereits ab Januar wirken zu lassen, sind viele andere Regelungen im Gesetzentwurf bisher unzureichend aus Sicht der Mieterinnen und Mieter.

Ungeklärt bleibt etwa, wie genau die Vermietenden die Entlastungen weitergeben sollen und wann diese sich im Portemonnaie der Mieterinnen und Mieter auswirken. Somit ist derzeit noch völlig offen, ob die Entlastungswirkung 2023 in Mietverhältnissen überhaupt ankommt. Es wäre aber inakzeptabel, wenn Mieterinnen und Mieter gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen benachteiligt würden.

Wir fordern daher eine unverzügliche Anpassung der Abschläge durch die Vermietenden, diese ist zentral für die Wirkung der Gas- und Wärmepreisbremse. Im ersten Entwurf der Gaskommission waren dazu eindeutige Empfehlungen enthalten, diese müssen nun dringend umgesetzt werden. Zudem muss die Bundesregierung schnell Gesetzentwürfe zu den Härtefallregelungen, zu Kündigungsmoratorien und zum Aussetzen von Energiesperren vorlegen, sonst können diese zentralen Vorhaben zur Abfederung der Energiekrise im bald zu Ende gehenden Jahr nicht mehr verabschiedet werden.