Mietrecht

Heizkostenabrechnung 2022

IMAGO/Jochen Tack

Spätestens bis Ende Dezember 2023 müssen alle Heizkostenabrechnungen für das Abrechnungsjahr 2022 eingehen. Anderenfalls können Vermietende Nachzahlungen nicht einfordern. Neben den generellen Anforderungen an ordnungsgemäße Abrechnungen bestehen für 2022 einige Besonderheiten