LESERFRAGEN

Unsere Antworten sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung. Die erhalten Sie bei Ihrem Mieterverein. Mit der Einsendung Ihrer Frage oder Ihrer Meinung an den Deutschen Mieterbund, Littenstraße 10, 10179 Berlin oder an mieterzeitung@mieterbund.de erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in anonymisierter und ggf. gekürzter Form einverstanden. Falls Sie das nicht wünschen, teilen Sie uns das bitte mit.

 

Heizpflicht?

Rafet K., Fulda:

Ich bin häufig auf Montage und möchte Heizkosten sparen. Bin ich verpflichtet, meine Mietwohnung in den Wintermonaten auch während meiner Abwesenheit zu heizen?

Antwort:

Für Mieter:innen besteht grundsätzlich keine Heizpflicht. Wer also Heizkosten sparen möchte, kann seine Heizung entsprechend drosseln. Bei längerer Abwesenheit sollte man allerdings sicherstellen, dass sie die Mieträume in einem Maße heizen und lüften, dass keine Frost- oder Feuchtigkeitsschäden entstehen. Anderenfalls drohen Schadensersatzansprüche.

 

Kündigung ohne Unterschrift

Willi S., Ulm:

Vor zwölf Tagen erhielt ich von meinem Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Die Kündigung ist nicht unterschrieben. Ist diese dann ungültig?

Antwort:

Eine Kündigung muss vom Ausstellenden eigenhändig unterschrieben sein. Dies gilt für beide Mietparteien. Fehlt die Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam. Aus taktischen Gründen kann es im Einzelfall Sinn machen, Vermietende auf diesen Formfehler zunächst nicht hinzuweisen, um Zeit zu gewinnen. Denn anderenfalls droht zeitnah eine neue Kündigung mit Unterschrift. Mieter:innen sollten sich nach Zugang einer Kündigung unbedingt von ihrem Mieterverein vor Ort beraten lassen!

 

TV-Kabelgebühren

Karl S., Dortmund:

Meine Vermieterin hat mich darüber informiert, dass die TV-Kabelgebühren ab dem 1. Juli 2024 wegfallen. Sie bietet mir an, mich weiter mit TV über den Hausanschluss zu versorgen, wenn ich einer Erhöhung der Grundmiete um den bisherigen Betriebskostenanteil für Kabelgebühren zustimme. Ein entsprechendes Zustimmungsformular ist beigefügt. Muss ich dem zustimmen?

Antwort:

Nein. Die Betriebskostenumlage für TV-Kabelgebühren endet automatisch zum 30. Juni 2024. Mietende sind nicht verpflichtet, auf ein Angebot von Vermietenden zur Fortsetzung der TV-Versorgung zu reagieren. Insbesondere die hier geforderte Zustimmung zu einer Überführung des bisherigen Betriebskostenanteils in die Grundmiete sollte wohl überlegt sein. Denn dies führt zu einer dauerhaften Erhöhung der Grundmiete, von der man sich nicht ohne weiteres wieder lösen kann, wenn man sich z.B. für einen anderen TV-Anbieter entscheiden will. In der Regel dürfte dem Zustimmungsformular auch nicht zu entnehmen sein, welche konkreten TV-Leistungen Vermietende anbieten. Mieter:innen sollten daher unbedingt Rechtsrat beim Mieterverein einholen. Weitere Hinweise zum Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Herabstürzender Ast

Peter R., Aachen:

Auf unserem angemieteten Gartengrundstück brach ein riesiger Ast einer Kiefer ab und fiel teilweise auf die Straße. Die Feuerwehr hat die Straße beräumt und Baumreste in unseren Garten abgelegt. Unser Vermieter ist der Meinung, wir müssten die Baumreste auf eigene Kosten entsorgen. Ist das rechtens?

Antwort:

Welche Gartenpflegearbeiten von Mieter:innen geschuldet sind, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Mietvertrag. Die Kosten für den Abtransport herabgestürzter Baumteile können ihnen jedoch nicht als Pflegemaßnahme auferlegt werden und sind von den Vermietenden zu tragen.