LESERBRIEFE

Betrifft: Fusion Vonovia/Deutsche Wohnen

Uns Mieter der Deutschen Wohnen AG treibt die Sorge um, was wir bei einer möglichen Übernahme durch Vonovia zu erwarten haben. Die Information bekommt man nur durch die Medien. Der Großvermieter Vonovia hat in der Öffentlichkeit keinen guten Ruf und für dessen Pläne zur weiteren Gewinnoptimierung durch eine Fusion werden wir als Mieter die Folgen zu tragen haben. Es wäre nun seit dem 1. Januar 2000 der fünfte Vermieter, der über das Wohl und Wehe der Mieter in Dresden-Prohlis entscheidet. Und dies alles im Vorfeld der Wahlen am 26. September 2021. Die weitere Zukunft hängt von der Entscheidung der Aktionäre und des Bundeskartellamtes ab. Möge die Öffentlichkeit erfahren, was hier auf dem Wohnungsmarkt in der Realität abläuft und dies nicht nur in Dresden-Prohlis. Die Interessen der Mieter bleiben auf der Strecke. Es ist Kapitalismus in höchster Vollendung.                              

Armin D., Dresden

Betrifft: „Immer Ärger mit dem Abfall“ (MZ 2/2021, Seite 19)

Sie schreiben, dass der Vermieter verpflichtet werden kann, zu große oder überflüssige Müllbehälter entsprechend anzupassen. Hier in Bergisch Gladbach ist leider das Gegenteil ein Problem: zu kleine Restmüllbehälter. Es gibt eine Vorgabe des Abfallverbandes, die jedoch die Möglichkeit bietet, kleinere Tonnen zu nehmen (minimal die Hälfte). Dadurch laufen die Restmülltonnen oft über und werden, sobald „gepresst“ wird oder der Deckel nicht mehr zugeht, nicht geleert. Da die laufende Entsorgung (Müllgebühren) jedoch der Mieter zahlt, ist es mir unverständlich, dass die Vermieter zu kleine Tonnen bereitstellen. Scheinbar wirkt sich Geiz auch aus, wenn man selbst die Kosten gar nicht trägt.

Frank S., Bergisch Gladbach

 

Zu Ihrer Beschreibung in Absatz 2 „Müllschleuse/Erfassung der Müllmengen“ möchte ich eine kleine Korrektur anbringen. Mit den normalerweise eingesetzten Müllschleusen können keine Müllmengen, weder Liter noch Kilo, erfasst werden. Diese Müllschleusen erkennen nicht einmal, ob überhaupt Müll eingeworfen wurde, sondern nur, ob die Einwurfklappe geöffnet wurde. Dann wird dem Nutzer der ganze Klappeninhalt (Liter) zugeordnet. Daraus ergibt sich auch, dass die Kosten nicht nach dem Verursacherprinzip (Müllmenge in Kilo oder Liter) verteilt werden können. Die Verursachung besteht lediglich im Öffnen einer Klappe. Das bedeutet, wer die Klappe öfter öffnet, muss mehr zahlen.

Günther G., Raunheim

Betrifft: „Rentner als Mieter“ (MZ 2/2021, Seite 29)

Als langjähriges Mitglied des Mieterbundes lese ich gern in Ihrer MieterZeitung. Dem Beitrag über das Thema Rentner stimme ich voll zu. In diesem Zusammenhang beklage ich in vielen Journalen, dass ich oft Umfragen oder Rätsel nicht beantworten kann, die nur übers Internet beantwortet werden können. Viele Über-80-Jährige haben – wie ich – kein Internet.

Hannelore M., Potsdam

Betrifft: „Debatte um Einfamilienhäuser“ (MZ 2/2021, Seite 8)

Auf dem Land, wo sich mancher noch den Traum vom Eigenheim finanziell leisten kann, setzen sich unvermindert der enorme Flächenfraß und die Versiegelung der Landschaft fort. Um die in vielen Dörfern und Kleinstädten ausblutenden und verödenden Ortskerne herum werden im Außenbereich auf der grünen Wiese neue Siedlungsflächen für Einfamilienhäuser ausgewiesen. Und der Bund fördert das noch, indem er die fatale Regelung des Paragrafen 13b im Baugesetzbuch mit dem „Baulandmobilisierungsgesetz“ bis 2024 verlängern will. Die Planung der Kommunen soll im beschleunigten Verfahren erfolgen, ohne lästige Umweltprüfungen und sonstige Verträglichkeitsabwägungen.                  

Peter B., Hildesheim