Im November 2021 kippte das Bundesverwaltungsgericht eine bisherige Praxis im kommunalen Vorkaufsrecht. Nun hoffen die Städte und Gemeinden auf eine schnelle Neuregelung. Für viele Häuser wird sie aber zu spät kommen
Hinweis
Wenn Sie alle Inhalte sehen wollen, müssen Sie angemeldet sein.