Indexmieten prüfen

Viele Bürgerinnen und Bürger kommen durch die schnell steigenden Preise für Waren des täglichen Bedarfs in finanzielle Not. Wer einen Indexmietvertrag abgeschlossen hat, den trifft es noch härter: Vermietende können hier die Miete einmal im Jahr an die Inflationsrate anpassen. Da keiner weiß, wie stark die Inflation noch steigt, kann das zum großen Problem werden: Mietsteigerungen von sechs, sieben oder noch mehr Prozent im Jahr sind für viele Menschen nicht leistbar.

Bereits jetzt ist absehbar, dass sich das Problem künftig vergrößern wird, denn besonders in Großstädten werden immer mehr Indexmietverträge abgeschlossen – für die Vermietenden eine gute Möglichkeit, die Mietpreisbremse zu umgehen. Für Mieterinnen und Mieter sind klassische Mietverträge dagegen meist besser, denn bei Indexmietverträgen gibt es immer eine große Unsicherheit über die künftige Miethöhe.

Die angespannten Wohnungsmärkte lassen vielen Menschen aber kaum eine Wahl, als sich auf Indexmietverträge einzulassen: Alternativen sind kaum zu finden, die Vermietenden sitzen am längeren Hebel.

Daher begrüßen wir es, dass Bundesbauministerin Klara Geywitz Indexmietverträge prüfen will, um unfaire Belastungen zu verhindern. Haushalte mit Indexmietvertrag müssen schnell geschützt werden – durch eine Kappungsgrenze wie bei herkömmlichen Mietverträgen, für die wir eine Absenkung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen elf Prozent in drei Jahren auf ein bis zwei Prozent pro Jahr fordern.