Das Bayerische Verfassungsgericht hat dem geplanten Volksbegehren „6 Jahre Mietenstopp“ eine Absage erteilt. Das ist eine herbe Enttäuschung für die Initiatoren und die bayerischen Miete-rinnen und Mieter, die angesichts der weiter steigenden Mieten dringend eine Atempause gebraucht hätten.
Die Debatte um den notwendigen Mietenstopp ist mit dem bayerischen Urteil aber noch nicht zu Ende. Beim Bundesverfassungsgericht liegt derzeit eine Normenkontrollklage gegen den seit Anfang des Jahres geltenden Berliner Mietendeckel, wann das Urteil fällt, ist noch nicht bekannt. Von der Entscheidung der Karlsruher Richter als höchster Instanz wird abhängen, ob der Mietendeckel Bestand hat und infolgedessen auch andere Bundesländer künftig selbst Regelungen für die Begrenzung von Mietsteigerungen erlassen dürfen.
Falls ihnen das nicht erlaubt wird, ist die Richtung der zukünftigen Mietenpolitik aber auch klar: Denn wenn, wie die Verfassungsrichter sagen, der Bund zuständig ist, muss er auch endlich für eine wirksame Mietbegrenzung sorgen. Die Mieter in Deutschland können keine weiteren an utopischen Renditeerwartungen orientierten Mietsteigerungen stemmen. Notwendig wäre es, die Bestandsmieten in den nächsten fünf bis sechs Jahren einzufrieren und eine Erhöhung nur noch im Rahmen der Inflationsrate zu erlauben. Neuvertragsmieten (außer bei Neubauten) dürfen in ganz Deutschland nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das sind die Stellschrauben, an denen der Bund längst hätte drehen sollen. Es wird Zeit!