LESERFRAGEN

Badumbau

Werner S., Trier: Mein Vermieter will meine Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche eintauschen. Ist er berechtigt, die Kosten für den Umbau durch eine Mieterhöhung wieder reinzuholen?

Antwort: Ja. Umbaumaßnahmen des Vermieters stellen dann eine umlagefähige Modernisierung dar, wenn sie aus Sicht des durchschnittlichen Mieters eine Wertverbesserung darstellen. Das ist regelmäßig der Fall bei Umbauten für eine behindertengerechte Nutzung.

Betrug

Hannes S., Freiburg: Wir wollen eine Wohnung anmieten. Vor der Besichtigung sollen wir die schon die erste Miete und die Kaution an eine Firma überweisen und dann den Schlüssel geschickt bekommen. Sollen wir uns darauf einlassen?

Antwort: Nein. Spätestens wenn das Wort „Vorauszahlung“ oder „Überweisung“ fällt, bevor man die Wohnung selbst gesehen, den Mietvertrag unterschrieben und die Schlüssel erhalten hat, sollte der Kontakt mit dem Anbieter gekappt werden. Der Empfänger ist im Nachhinein in den allermeisten Fällen nicht mehr zu ermitteln. Wer auf ein betrügerisches Angebot im Netz stößt, sollte den DMB oder direkt den Betreiber der Seiten informieren.

 

Tierhaltung

Doris K., Berlin:  In meiner Mietwohnung hatte ich vor einigen Jahren für ca. ein Jahr eine Katze. Im Mietvertrag ist die Tierhaltung nicht geregelt. Mein damaliger Vermieter hatte auf meine telefonische Anfrage zugestimmt. Die Wohnung wurde dann vor einigen Jahren verkauft. Ende Mai 2019 bekam ich durch Zufall wieder eine Katze. In einem Telefongespräch habe ich es später der jetzigen Vermieterin mitgeteilt. Diese zeigte sich wenig erfreut. Darf sie mir jetzt auf einmal verbieten, eine Katze zu halten?

Antwort: Ob die Haltung einer Katze erlaubt ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr müssen die Interessen aller Beteiligten sorgfältig miteinander abgewogen werden. Zu den Abwägungskriterien gehören neben der Lage und des Zustandes der Wohnung und des Hauses auch die bisherige Handhabung des Vermieters. Hatte der vorherige Vermieter der Katzenhaltung vorbehaltlos zugestimmt, spricht viel dafür, dass auch die neue Vermieterin die Katzenhaltung nicht ohne Weiteres verbieten kann.

 

Geruchsbelästigung

Reinhard L., Freiberg:  Wir wohnen in der 2. Etage eines Mietshauses. Genau unter uns wohnt eine WG und der unter unserem Schlafzimmer wohnende Mieter ist ein starker Raucher. Die aufsteigenden Dämpfe und Düfte stören uns sehr. Was können wir unternehmen?

Antwort: Zunächst sollten Sie Ihren Nachbarn auf die Belästigung ansprechen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ansonsten können Sie sich an Ihren Vermieter wenden, ihn über die Belästigung informieren und um Abhilfe bitten. Ist die Geruchsbelästigung nicht nur unerheblich, steht Ihnen grundsätzlich auch das Recht auf Mietminderung zu.

 

Kabelgebühren

Ulrich G., Düsseldorf: Muss ich mich weiterhin an den Kosten für den Kabelhausanschluss (neun Mietparteien) beteiligen, obwohl ich seit Jahren den Anschluss nicht mehr nutze, da ich den Anbieter gewechselt habe?

Antwort: Ja. Ist die Umlage der Kabelgebühren laut Mietvertrag vereinbart, muss der Mieter sie auch übernehmen, selbst wenn er den Anschluss nicht nutzt oder gar kein Fernsehgerät hat.