Mieter haben einen Anspruch darauf, dass ihre Wohnung frei von Fehlern (Mängeln) ist. Was also muss der Mieter tun, wenn er einen Mangel in seiner Wohnung entdeckt? Ausgangspunkt ist die Definition des Mangelbegriffs: Mangel bedeutet, dass der Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt ist. Der Mieter kann die Wohnung nicht so nutzen, wie er es aufgrund von Gesetz und Mietvertrag erwarten darf. Weicht der Zustand der Wohnung in tatsächlicher Hinsicht negativ vom vertraglich vorausgesetzten Zweck sowie vom vertraglich und gesetzlich garantierten Zustand ab, kann der Mieter von einem Mangel ausgehen
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