Mit der Einsendung Ihrer Meinung per Post an den Deutschen Mieterbund, Littenstraße 10, 10179 Berlin oder per Mail an mieterzeitung@mieterbund.de erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in anonymisierter und gegebenenfalls gekürzter Form einverstanden. Falls Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie uns das bitte mit.
Im Heft 6/2024 schreibt eine Mieterin ein Lob auf ihren Vermieter. Auch wir hatten eine tolle Vermieterin: Wir bezahlen seit 53 Jahren die gleiche Miete und unsere Vermieterin war auch 96 Jahre, als sie gestorben ist. Wir wohnen immer noch in derselben Wohnung bei den neuen Vermietern, das sind die Erben. Ich habe in 53 Jahren alles ums Haus und im Garten gepflegt und repariert, das hat die Vermieterin immer mit Worten honoriert. Meine Frau und ich haben sehr gute Erinnerungen an unsere Vermieterin.
Reinhold H., per Mail
Ich möchte Sie ermutigen, das Thema Hitze stärker in den Fokus zu rücken. Ich wohne in einer Dachwohnung und bin im Hochsommer mit Temperaturen von bis zu 30 Grad konfrontiert, die bis Mitternacht anhalten können. Zu meinem Unverständnis sieht die Gesetzgebung keine Grenzwerte im privaten Umfeld vor. Die hohen Temperaturen stellen in den letzten Jahren eine immer größere gesundheitliche Belastung für meine Kinder und mich dar, da die Hitzephasen länger anhalten und die Wohnung auch über Nacht nicht abkühlt.
Meine Vermieter lehnen die Installation einer Klimaanlage (mit Außengerät) ab, das Raumklimagerät schafft nur im Wohnzimmer Abhilfe und benötigt viel Strom. Ich wünsche mir vom Mieterbund, das Thema Hitze in der MieterZeitung weiter nach vorne zu rücken. Außerdem wünsche ich mir vom Mieterbund, Druck auf den Gesetzgeber auszuüben, um Mieter besser vor Hitze in der Wohnung zu schützen (z.B. durch Temperaturobergrenzen).
Stefan F., per Mail
In vielen Zeitungen sind zum Thema Heizenergie oft Thermostate abgebildet, die schon seit über 30 Jahren durch programmierbare Typen ersetzt werden könnten. Mit diesen könnte bis zu 60 Prozent Heizenergie eingespart werden. Wenn z.B. im Schlafzimmer von 6.00 bis 8.00 und von 21.00 bis 23.00 Uhr geheizt werden soll, kann das programmiert werden. Denn wer stellt den Wecker auf 6.00 Uhr, wenn er erst um 7.00 Uhr aufstehen muss, dann das Bad aber geheizt sein soll? Die Bürger müssten mehr darüber wissen, dass es programmierbare Thermostate gibt. Dann könnten sie auch Vermieter bzw. Heizungsbauer darauf ansprechen.
Karl-Heinz K., per Mail
Anmerkung der Redaktion: Hier finden Sie Hinweise zum Thema Thermostate.